Rechtsberatung

Seit der Aufhebung des Werbeverbots für Ärzt hat sich einiges getan. Viele Praxen unternehmen Anstrengungen in Richtung Werbung und öffentlicher Patienteninformation.


Dabei ist aber längst nicht alles erlaubt, was die freie Wirtschaft vorlebt!

Mit einer Rechtsberatung durch unseren Partneranwalt, welcher auf EDV-Recht, Markenrecht, Urheberrecht sowie Arzt- und Arzthaftungsrecht spezialisiert ist, können Sie eine gesicherte, schriftliche Aussage zur Rechtskonformität all Ihrer Werbemaßnahmen bekommen.


Mit dieser rechtlichen Prüfung der Print- und Onlinemedien können Sie gelassen auf eventuelle Anfragen der Zahnärztekammer oder von Kollegen reagieren.


Bei Fragen zu diesem sensiblen Thema, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.